chevron-rightminus-circleplus-circle

Familienhilfe

Die Familienhilfe mit heilpädagogischem Schwerpunkt wendet sich an Familien mit minderjährigen Kindern, die sich in herausfordernden Lebenssituationen befinden. Mit einer wertschätzenden Haltung in der gemeinsamen Arbeit, orientieren sich die Inhalte an den aktuellen Themen die die Familien beschäftigen bzw. den zu bewältigen Ansprüchen. Die Familienhilfe unterstützt durch intensive Beratung und Begleitung, sowie alltagspraktische Hilfen. Beispielhaft gehören zu den Leistungen:

  • Die Unterstützung bei Erziehungsaufgaben
  • Die Entwicklung von Bewältigungsstrategien
  • Das Erschließen von Ressourcen
  • Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung
  • Die Begleitung zu Ämtern und Institutionen
  • Die Klärung und Stärkung von Familienbeziehungen
  • Die Begleitung der Eltern bei der Auseinandersetzung mit der Behinderung oder Erkrankung des Kindes
  • Information über behinderungsspezifische Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten

 

Für die Installation einer Familienhilfe findet in Kooperation mit dem Jugendamt eine Hilfeplanung statt, in der die Inhalte und Ziele gemeinsam mit der Familie erarbeitet werden.

Finanzierungsgrundlage: Jugendhilfe § 31 SGB VIII


Begleitete Elternschaft

Die Begleitete Elternschaft richtet sich an Eltern mit diagnostizierter geistiger oder psychischer Einschränkung. Ziel ist es eine partnerschaftliche Form der Begleitung zu entwickeln, die Sie in der Übernahme ihrer Verantwortung, ihrer Elternrolle und ihrem Erziehungsauftrag in größtmöglicher Selbständigkeit unterstützt. Im Mittelpunkt der Arbeit mit den Familien stehen insbesondere alle Themen die das Kind, die Gestaltung der Elternrolle und die Strukturierung des Alltags betreffen. Die Unterstützung beinhaltet Information und Beratung, Motivation und Anleitung, Mithilfe oder Übernahme von Tätigkeiten.

Kindbezogene Themen können zum Beispiel Köperpflege, eine kindgerechte Ernährung, Gesundheitsfürsorge oder auch altersentsprechende Spiele und Förderung sein.

Die Elternrolle betreffend, können Bereiche wie Erziehungsfragen, soziale Beziehungen wie z.B. Partnerschaft und Trennung oder Austausch mit anderen Familien, der Umgang mit Konflikt- und Krisensituationen oder persönliche Interessen bearbeitet werden.

Einen großen Teil können auch die Hilfen zur Strukturierung des Alltags einnehmen. Dazu gehören die Unterstützung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten oder Arztbesuchen ebenso wie die Planung von Einkäufen, die Haushaltsführung oder Freizeitgestaltung.

Finanzierungsgrundlage: Hilfe zur Erziehung § 27ff. SGB VIII
 


Familienunterstützender Dienst/FUD

Der Familienunterstützende Dienst bietet ein niederschwelliges, den Bedarfen der Familien angepasstes Angebot. Es handelt sich hierbei um eine Hilfe, die Familien, Eltern und Kindern Freiräume geben kann - miteinander oder auch voneinander getrennt - Freizeit zu gestalten. Ebenso kann Raum für die Eltern geschaffen werden, Dinge zu erledigen, während die Kinder ein für sie individuell gestaltetes Angebot erleben. Entsprechend der Individualität des Bedarfes, entscheiden die Familien über Ort, Art und Umfang der Hilfe.

Finanzierungsmöglichkeiten
Die Ambulanten Dienste Königsborn stellen die geleisteten Stunden in Rechnung. Die Familien können diese, wenn ein Pflegerad vorhanden ist bei der Pflegekasse, zu Erstattung einreichen. Die Abrechnung erfolgt dort über den § 39 SGB XI oder § 45b SGB XI. FUD Stunden können auch über das Jugendamt oder den Kreis beantragt werden. Natürlich können Familien die Kosten auch selbst übernehmen. Gerne beraten wir Sie bei Interesse.